Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Bei allen angebotenen Profi-Hüpfburgen handelt es sich um Qualitätsprodukte, welche nach strengen Richtlinien gemäß der EN 14960 gefertigt sind.

1.1. Mit der Übernahme des Mietobjektes übernimmt der Mieter jede Haftung.

1.2. Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die bei mittelbarer und unmittelbarer Nutzung des Mietobjektes entstehen. Der Mieter hat die Aufsichtspflicht.

1.3. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.

1.4. Dies gilt auch wenn der Vermieter sein Angebot nicht erfüllen kann.

1.5. Die Gesellschafter Denis Meißner und Mirko Lenkewitz – treten gemeinsam für die Firma „Hüpfhelden“ als Vermieter auf und sind jeweils im vollen Umfang zeichnungsberechtigt.

1.6. Für Angebot und Leistungen der Hüpfhelden gelten ausschließlich die hier zugrunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Preise aus dem Mietvertrag.

2. Vertragsabschluss

2.1. Voraussetzungen für den Abschluss des Vertrages, ist die Volljährigkeit des Mieters.  Die Legitimierung erfolgt über die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokumentes. Dieses ist bei Lieferung oder Selbstabholung vorzulegen.

2.2. Der Mietvertrag kommt mit der Unterschrift des Mieters und des Vermieters auf dem Mietvertrag zustande.

2.3. Mündliche und telefonische Absprachen sind ohne unterzeichneten Mietvertrag nicht verbindlich.

2.4. Unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung gilt der vereinbarte Miettermin als verbindlich für beide Parteien.

2.5. Reservierungsanfragen sind telefonisch, per WhatsApp, per Sozial Media oder per E-Mail möglich.

2.6. Eine Weitervermietung des Mietobjektes / der Mietobjekte ist nicht gestattet.

2.7. Vor Vertragsabschluss muss der Mieter dem Vermieter eigenständig mitteilen ob die Nutzung des Mietobjektes für eine private oder öffentliche Veranstaltung genutzt wird. Bei öffentlichen Veranstaltungen berechnen wir, aufgrund der höheren Beanspruchung, einen Aufpreis von 50,00 € pro Miettag.

3. Stornierung

3.1. Der Mietvertrag kann bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Miettermin kostenfrei schriftlich ohne Angabe von Gründen storniert werden.

3.2. Bei Stornierungen, welche weniger als 72 Stunden vor Abhol- oder Liefertermin erfolgen, werden 50% der Mietsumme fällig.

3.3. Bei Regen oder Sturm am Miettag ist eine kostenlose Stornierung möglich. Maßgebend ist der Wetterbericht von  https://www.wetter.com/ am Tag der Abholung . Bei einer Regenwahrscheinlichkeit von größer als 70% oder einer Windstärke über 30 km/h sind die Voraussetzungen für eine kostenlose Stornierung gegeben.

3.4. Der Vermieter behält sich vor, bei obengenannten Wetterbedingungen die Mietobjekte nicht herauszugeben.

3.5. Die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung endet mit Übergabe des Mietobjektes an den Mieter. Das Mietverhältnis gilt dann als angetreten.

4. Haftung

Die Nutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle möglichen Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Mietobjektes entstehen können. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle bzw. Sach- und Personenschäden die bei Nutzung des Mietobjektes entstehen. Die Haftung beginnt mit Übergabe des Mietobjektes an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.

Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadensersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktionsmangel herausstellt.

Der Mieter übernimmt das Mietobjekt in funktionsfähigen und sauberen Zustand. Bestehende Mängel oder Schäden müssen dem Vermieter unmittelbar nach Aufbau schriftlich und bildlich dokumentiert gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

Der Mieter versichert, dass der Vermieter in keiner Weise für mögliche Personenschäden verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter entbindet/befreit den Vermieter von jeglichen Kosten und Strafen sowie anfallenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen könnten.

Kann ein bestätigter Miettermin seitens des Vermieters nicht eingehalten werden, werden die vorausgeleisteten Miet- und Kautionszahlung vollumfänglich erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Es wird dem Mieter empfohlen eine Versicherung für die Mietzeit abzuschließen. Diese soll für Schäden, die durch Diebstahl, Beschädigung, sowie Schäden an Dritten und an der Mietsache selbst, in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, haften. Erfolgt dies nicht, haftet der Mieter persönlich.

5. Kaution

Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Menge der Mietobjekte und wird im Mietvertrag festgelegt. Bei einem Mietobjekt wird dies i.d.R. 100,00 € sein. Die Kaution ist spätestens bei Lieferung oder Selbstabholung vor Ort, vorzugsweise digital (z.B. via PayPal), zu entrichten.

Wird die Hüpfburg oder ein Zelt schlecht zusammengelegt bzw. nicht nach unserer Anleitung zusammengelegt zurückgebracht oder befindet sich bei der Rückgabe nicht in dem von uns ausgegebenen Transportsack, erheben wir eine Gebühr für das neue Zusammenlegen von 35,00 € netto.

Ist die Hüpfburg oder das Zelt bei der Rückgabe nass und/oder schmutzig und muss durch uns gereinigt bzw. getrocknet werden, fällt eine Gebühr von 50,00 € netto an.

In den beiden zuvor genannten Fällen wird die Kaution mindestens teilweise einbehalten. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe, wird die Kaution spätestens eine Woche nach Mietende erstattet. Bei entstandenen Schäden oder Verschmutzungen der Hüpfburg, die eine Reinigung oder Reparatur nach sich zieht, kann die Kaution einbehalten werden.

6. Preise & Zahlung

Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Kunde lediglich dazu aufgefordert ein Angebot einzuholen. Alle Mietpreise und angebotenen Leistungen gelten laut Mietvertrag. Der Mieter erkennt die aufgeführten Preise im Mietvertrag an. Alle Preise sind Nettopreise und werden aufgrund Kleinunternehmerregelung ohne USt. ( § 19 UstG) ausgewiesen.

Bei Abschluss des Mietvertrages ist der Mietpreis vollumfänglich bis 72h vor Mietbeginn per Banküberweisung oder via PayPal (zzgl. 3,50 € Bearbeitungsgebühr) an die unten stehende Bankverbindung bzw. an huepfhelden.papas@gmail.com unter Angabe der Mietvertragsnummer zu leisten.

6. Datenschutz

Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) erhoben werden, so werden diese lediglich für die Anfrage bzw. Anmietung gespeichert. Wir verpflichten uns dazu keine Daten an Dritte weiterzugeben.

7. Nutzungsbedingungen

7.1. Der Mieter verpflichtet sich, sorgsam mit dem Mietobjekt umzugehen und vor Beschädigungen zu schützen. Bei Beschädigungen werden dem Mieter die anfallenden Reparatur-oder Neubeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

7.2. Das Mietobjekt darf nur unter Aufsicht einer volljährigen Aufsichtsperson genutzt werden. Diese Aufsichtsperson ist vom Mieter zu stellen und hat darauf zu achten, dass folgende Nutzungs- und Warnhinweise bei der Miete eines Zeltes oder/und einer Hüpfburg eingehalten werden:

Allgemeines

  • Die Hüpfburgen & Zelte dürfen nicht bei Gewitter oder starkem Wind aufgestellt werden.
  • Die Hüpfburgen dürfen außerdem nicht bei Regen betrieben werden.
  • Bei mehrtägiger Mietdauer sind die Mietobjekte nachts immer in trockenen Räumen zu lagern.
  • Der Gebrauch von Zigaretten oder die Entfachung eines Feuers in der Nähe der Mietobjekte ist untersagt.
  • alle Mietobjekte sind pfleglich zu benutzen und müssen unversehrt, sowie sauber bei Rückgabe sein.
  • kleine Mietobjekte und deren Zubehör (z.B. Eismaschine, Crepes-Maker, Zuckerwattemaschine o.ä.) müssen per Hand gereinigt werden und dürfen nicht in den Geschirrspüler.

Aufbau Hüpfburg

• Niemand außer der Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse muss stets an einem trockenen Ort stehen und muss bei Nutzung im Dauerbetrieb laufen. Der Lufteintritt des Gebläses darf nicht behindert werden. Das Gebläse ist unbedingt vor Regen zu schützen.

• Es wird empfohlen die Hüpfburg auf einem ebenen Rasenuntergrund aufzustellen.

• Die mitgelieferte Unterlegplane ist unabhängig vom Untergrund unter der Hüpfburg auszubreiten.

• Der Untergrund muss frei von spitzen Gegenständen wie Steinen etc. sein.

• Die Hüpfburg ist mindestens mit den mitgelieferten Erdankern zu sichern.

• Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.

Benutzung Hüpfburg

• Die Benutzung ist nur Kindern bis zu einer Körpergröße von 1,50m gestattet.

• Maximales Gewicht pro Kind 50 kg.

• Getränke und Speisen sind in der Hüpfburg verboten.

• Die Maximale Kinderanzahl ist einzuhalten.

• Die Hüpfburg ist nicht mit Schuhen, Schmuck oder scharfkantigen Gegenständen zu betreten.

• Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungbrett genutzt werden.

• Ablauf bei plötzlichem Regen: Das Gebläse ist unverzüglich abzuschalten und an einen trockenen Ort zu bringen und die Luft ist vollständig aus der Hüpfburg zu lassen. Anschließend ist diese 2-fach umzuklappen und die Unterlegplane ist über die Hüpfburg zu klappen.

Abbau Hüpfburg

• Vor Ablassen der Luft, müssen alle Kinder die Hüpfburg verlassen.

• Sollte die Hüpfburg nass werden, ist diese mit Handtüchern oder sonstigen geeigneten Mitteln zu trocknen. Sie darf nicht nass oder feucht zusammengepackt werden. Bei nasser Rückgabe kann ein Kautionseinbehalt erfolgen.

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