Wissenswertes für euch zu unseren Hüpfburgen

Stornobedingungen

Bis 72h vor Abholtermin ist eine kostenlose Stornierung möglich, danach 50 % der Mietkosten.

Und zusätzlich bieten wir Euch noch unsere Wettergarantie an!

Wettergarantie

Bei Regen oder Sturm bieten wir euch bis zum vereinbarten Abholtermin eine kostenlose Stornomöglichkeit an.
Maßgebend ist der Wetterbericht von  https://www.wetter.com/ am Tag der Abholung . Bei einer Regenwahrscheinlichkeit von größer als 70% oder einer Windstärke über 30 km/h sind die Voraussetzungen für eine kostenlose Stornierung gegeben.

Auf- und Abbau / Lieferung

Wir bieten euch keinen Auf- und Abbauservice an. Ist aber auch nicht notwendig, denn es ist kinderleicht.

Ihr habt noch nie eine Hüpfburg aufgebaut? Keine Angst: der Auf- und Abbau unserer Hüpfburg ist auch für Anfänger innerhalb von 5-15 Minuten leicht möglich. Gern geben wir euch eine Anleitung bei Abholung dazu. 

Bei Bedarf liefern wir euch die Hüpfburg gern an den Veranstaltungsort und holen Sie auch wieder ab (kostenpflichtig nach Absprache).

Gebrauchsanweisung

  • Untergrund von Steinen und spitzen Gegenständen befreien
  • Unterlegplane vor Aufbau der Hüpfburg auslegen (TIPP: mit Erdharken befestigen)
  • Mietobjekt aus der Transporthülle entnehmen, platzieren und ausfalten
  • (ggfs. Erdharken von Unterlegplane lösen) das Mietobjekt mindestens mit den mitgelieferten Ankern ausreichend fixieren
  • einen Gebläseschlauch verschließen und Ende festknoten
  • alle Luftausgänge schließen und Gebläse anschließen (Achtung: Gebläseschlauch darf nicht geknickt werden)
  • Gebläse an Steckdose 230 Volt anschließen
  • Gebläse einschalten
  • Eltern haften für ihre Kinder
  • Betreten und Benutzen auf eigene Gefahr
  • den Auf- und Abbau-/ sowie Nutzungshinweisen ist Folge zu leisten

Sicherheits- und Nutzungshinweise

  • bei Regen dürfen die Module nicht aufgebaut und benutzt werden
  • keine scharfen oder heißen Gegenstände in der Nähe der Module verwenden
  • in der Nähe der Module ist das Rauchen untersagt
  • das Modul nicht über Nacht draußen liegen lassen
  • nicht auf die Außenwände der Hüpfburg klettern
  • ab Windstärke 5 ist die Hüpfburg nicht aufzublasen und zu benutzen
  • der Gebläseschlauch darf nicht geknickt sein
  • das Gebläse darf nicht in Reichweite von Sand oder anderen leicht ansaugbaren Materialien stehen
  • das Gebläse selbst muss stets vor Nässe und starker Hitze geschützt werden
  • bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses, die Hüpfburg nicht benutzen
  • Reisverschlüsse an der Hüpfburg vor Benutzung schließen
  • der Genuss von Alkohol oder Drogen vor Benutzung der Hüpfburg ist untersagt
  • keine Speisen, Getränke sowie Kaugummi oder Speiseeis auf die Hüpfburg mitnehmen
  • kein Konfetti, Luftschlangen oder sonstige Materialien mit auf die Hüpfburg nehmen
  • es darf keine Schminke oder sonstige Farbe auf die Hüpfburg gelangen
  • keine fahrlässigen Kunststücke, Ringen oder Aneinanderstoßen auf der Hüpfburg
  • Benutzung der Hüpfburg nur unter Aufsicht einer volljährigen Person
  • nicht mit Schuhen oder Brillen die Hüpfburg benutzen
  • das punktuelle Belastungsgewicht darf 50kg nicht übersteigen
  • das Gebläse muss während der Betriebszeit durchgehend laufen, bei Druckverlust ist die Hüpfburg unverzüglich zu räumen
  • keine Tiere/Haustiere mit in die Hüpfburg nehmen

Haftungsausschluss zum Auftrag

Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes entstehen können. Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktions-Mangel herausstellt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung sowie dem Mietausfall im vollen Umfang in Rechnung gestellt.

Beschädigung des Mietobjekt

Kommt es zu Schäden, einem Totalausfall oder der Zerstörung des Mietobjekts, kommt der Mieter für die Instandsetzung oder dem Beschaffungswert sowie einem entsprechendem Mietausfall in vollem Umfang auf. Etwaige Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Weitere Infos findet Ihr Hier ->


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